Mietvertrag
Hans Gellhardt, Mitteldamm 34 , 14 482 Potsdam , Tel.: 0331/ 716 929
nachfolgend "Vermieter" genannt
vermietet in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . .
an
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nachfolgend "Mieter" genannt
das in Umbrien/Italien gelegene Haus
Campagna 21; Colle Bianco di
Fiorenzuola;
I 05021
Acquasparta/Terni.
(Ohne Kellerräume).
Der Mietzins beträgt € .....................................
(in Worten: Euro ....................................................................................................)
für den oben genannten Zeitraum.
Der Mieter erhält am ................ den Schlüssel zu dem o.a. Haus.
Mit der Anmeldung sind 20% der Gesamtmiete an den Vermieter zu zahlen. Spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt sind 50% der Gesamtmiete fällig. 2 Wochen vor Reisebeginn muß der gesamte Betrag be-
zahlt sein.
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn gegenüber dem Vermieter von dem Mietvertrag zurücktreten. Die Rücktrittsgebühren betragen 30% des gerade fälligen Betrages, wenn die schriftliche Abmeldung mindestens 7 Tage vor Reisebeginn vorliegt. Später verfällt der gesamte Betrag. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter.
Wird im Rücktrittsfalle das Haus anderweitig vermietet, so zahlt der Mieter nur die tatsächlich entstandenen Kosten, mindestens jedoch 5 % der vereinbarten Miete.
Der Vermieter kann von dem Vertrag nur zurücktreten, wenn der Mieter die in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten nicht erfüllt. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf die fälligen Rücktrittsgebühren.
Wird die Durchführung der Miete infolge höherer Gewalt z.B. Erdbeben, Epidemie, Naturkatastrophe, Beschlagnahme des Hauses etc. unmöglich, so kann jeder der Vertragspartner von dem Vertrag zurücktreten.
Der Mieter erhält sämtliche gezahlten Beträge vom Vermieter zurück.
Der Mieter ist für die Einhaltung der Paß-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Aus ihrer Nichtbeachtung kann kein außergewöhnliches Rücktrittsrecht hergeleitet werden.
Das Haus wird während der Mietzeit von drei/........Erwachsenen und ..... Kindern bewohnt.
Der Mieter ist zur pfleglichen Behandlung aller gemieteten Gegenstände verpflichtet und haftet nach deutschem Recht für verursachte Schäden. Bettwäsche, Handtücher und Tischdecken sind mitzubringen.
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